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Energiepass Der Energiepass ist eine Darstellung der Energieeffizienz eines Gebäudes und darf nicht mit der wesentlich umfangreicheren Energiesparberatung verwechselt oder gleichgesetzt werden. Im Zuge der Novellierung der EnEV (Energieeinsparverordnung) wurde der Energiepass auch für Bestandsgebäude
bei Mieter- oder Eigentümerwechsel ab dem 01.01.2008 schrittweise Pflicht. Die Erstellung eines
Energiepasses wird nicht gefördert.Der Energiepass bietet z.B. für Vermieter eine übersichtliche Darstellung des Energiestandards eines Gebäudes. Sind jedoch Sanierungsmaßnahmen geplant, ist eher eine Energieberatung anzuraten, die eine wesentlich umfassendere Beurteilung des Gebäudes mit ausführlichen Verbesserungsvorschlägen beinhaltet. Bei Interesse an einem Energiepass empfehlen wir den bedarfsorientierten Energiepass. Der preislich günstigere verbrauchsorientierte Pass ist unserer Ansicht nach deutlich weniger aussagekräftig, da dieser hauptsächlich das Nutzerverhalten und nicht die Energieeffizienz des Gebäudes zeigt. Energiepässe haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Weitere Informationen zum Energiepass finden Sie z.B. auch bei der dena (Deutsche Energie Agentur). (Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH(dena)) |
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